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„Quo vadis Deutschland? Der Abstieg vom deutschen Wirtschaftswunder zum Bremsklotz Europas.“
(Diese Wortmarke wurde geschützt)
- Für eine Stärkung der Arbeitgeberrechte und eine starke deutsche Wirtschaft
- Für ein gerechtes, kollegiales und bezahlbares Sozialsystem
- Appell an Mediziner, ausschließlich Kranke krankzuschreiben
Unsere Kundgebung vor dem neurologischen Zentrum in Hilden vom 20.08.2025.
Bereits zum fünften Mal versammelten sich rund 45 engagierte Mitarbeiter vor dem Zentrum für Neurologie und Psychologie Hilden (ZNP am Standort MEDIPLUS Hilden), um ein Thema anzusprechen, das zunehmend die deutsche Wirtschaft belastet: die stark gestiegene Zahl an Krankschreibungen – darunter zahlreiche Fälle, die aus Sicht vieler Arbeitgeber und Kollegen überzogen oder unbegründet sind. Anbei Fotos und Videoaufnahmen der Versammlung am 13.08.2025:
Unsere Kundgebung vor dem neurologischen Zentrum in Hilden vom 08.08.2025.
Unsere Kundgebung vor dem neurologischen Zentrum in Hilden vom 07.08.2025.
Unsere Kundgebung vor dem neurologischen Zentrum in Hilden vom 24.07.2025.
Hier sehen Sie die neuesten Kurz-Videos unserer Demos vor dem Meditower in Hilden gegen „Schein- Krankschreibungen“, unter den nicht nur Arbeitgeber und die Wirtschaft, sondern vor allem faire Kollegen zu leiden haben:
(Quelle: Donnerstag, 6.2.2025)
Warum eigentlich überhaupt noch arbeiten gehen? Die Kollegen werden
es schon richten ...
Das System der Krankschreibungen in Deutschland wird missbraucht. Dagegen
wehre ich mich gemeinsam mit meiner Belegschaft friedlich in der
Öffentlichkeit! Der jüngste Fall einer Studienrätin aus Duisburg, die 16 Jahre
lang krankgeschrieben war und dennoch ihr volles Gehalt bezog, ohne
Unterricht zu erteilen, zeigt dies deutlich. Ihr behandelnder Arzt stellte immer
wieder Atteste aus, ohne dass ein Amtsarzt hinzugezogen wurde. Erst das
Oberverwaltungsgericht Münster und das Verwaltungsgericht Düsseldorf
ordneten nach anderthalb Jahrzehnten eine Untersuchung an. Die Frau soll noch
dazu ein „Doppelleben“ als praktizierende Heilpraktikerin während der
Langzeiterkrankung geführt haben. Der Präsident des NRW-Lehrerverbands
nannte das Verhalten einen „Schlag ins Gesicht der Kolleginnen und Kollegen“
und „ein unterirdisches Verhalten“.
Dieses Beispiel belegt, wofür ich als Arbeitgeber seit Langem kämpfe: Atteste
müssen überprüfbar sein, Ärzte müssen vor Gericht aussagen können, und
Gerichte dürfen sich nicht allein auf Bescheinigungen verlassen. Denn
Leidtragende von „Scheinkrankschreibungen“ sind nicht nur das Sozialsystem,
die Wirtschaft und die Arbeitgeber, sondern vor allem auch ehrliche Kollegen,
die die Arbeit der vermeintlich Kranken durch Überstunden auffangen müssen.
Ich musste es selbst mit meinen ehrlichen Mitarbeitern in der Firma erleben,
das Krankgeschriebene die Zeit für Umzüge, Urlaub mit Kleinkind,
Schwarzarbeit und Freizeitvergnügen verbrachten – auf Kosten der Kollegen
und der Firma!
Wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum Freifahrtschein wird
Als Arbeitgeber stehen wir seit Jahren vor demselben Problem: Wir tragen die
Kosten, wenn Arbeitnehmer über lange Zeit krankgeschrieben sind – dürfen die
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aber kaum in Zweifel ziehen. Selbst dort, wo
offensichtliche Brüche im System klaffen, sind uns rechtlich fast immer die
Hände gebunden.
Ein aktueller Fall vor dem Arbeitsgericht hat uns diese Schieflage drastisch vor
Augen geführt. Eine Mitarbeiterin wurde unmittelbar nach ihrer Kündigung bis
exakt zum Ende des Arbeitsverhältnisses krankgeschrieben. Befund: „Akute
Belastungsreaktion“, ausgestellt von einem Allgemeinmediziner. Juristisch von
Bedeutung ist dabei die Deckungsgleichheit zwischen Kündigungsfrist und
Krankschreibung, denn laut Bundesarbeitsgericht kann diese Konstellation
Zweifel an der Glaubwürdigkeit begründen und der Arzt als Zeuge vor Gericht
geladen werden. So wie in dem von mir beschriebenen Fall.
Diagnose nach Gutdünken?
Der aufgerufene Arzt wurde also als Zeuge vernommen. Auf die Frage der
Richterin, wie er zu seiner Diagnose gekommen sei, erklärte er, er habe Tränen
und Zittern der Arbeitnehmerin als Indizien einer akuten Belastungsreaktion
gewertet. Fachpsychiatrische Kriterien, die eine „akute Belastungsreaktion“
zwingend voraussetzen – darunter ein traumatisches Ereignis sowie eine
Mindestanzahl spezifischer Symptome – waren ihm nach eigenen Angaben
„zwar einmal im Studium begegnet, aber inzwischen vergessen“. Trotzdem hielt
er sich für befugt, eine psychische Erkrankung zu attestieren – und zwar
routinemäßig für zwei Wochen, weil, wie er sagte, „weniger nur ein Tropfen auf
den heißen Stein ist“.
Noch bemerkenswerter: In einer schriftlichen Stellungnahme begründete der
Allgemeinmediziner seine Diagnose damit, dass die Patientin sich am
Arbeitsplatz „ausgenutzt und unfair behandelt“ gefühlt habe. Auf Nachfrage, ob
dies ein traumatisches Ereignis im medizinischen Sinne sei, antwortete er mit
„nein“. Trotzdem habe er die Patientin krankschreiben müssen, weil sie
„psychisch labil“ gewesen sei – und weil sie ihn, wörtlich, gebeten habe, „sie da
rauszunehmen“.
Gefälligkeitsatteste auf Zuruf?
Als Arbeitgeber stellen wir uns unweigerlich folgende Fragen:
- Kann ein Allgemeinmediziner ohne psychiatrische Fachkenntnisse eine schwere psychische Erkrankung bescheinigen, deren Diagnose klar definierte Kriterien erfordert?
- Reicht das subjektive Empfinden einer Mitarbeiterin, die sich unfair behandelt fühlt, aus, um eine Arbeitsunfähigkeit zu rechtfertigen?
- Und wie glaubwürdig ist eine Krankschreibung, wenn der Arzt selbst zugibt, dass der Wunsch der Patientin, nicht mehr arbeiten zu müssen, ausschlaggebend war?
Das Gericht sah die Arbeitsunfähigkeit am Ende trotzdem als „gesichert“ an.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Selbst wenn Ärzte offen einräumen, nicht nach
medizinischen Standards zu arbeiten, bleiben ihre Atteste nahezu unangreifbar,
bzw. unangetastet.
Für mich bleibt der bittere Beigeschmack: Ärzte können mit vagen
Begründungen und ohne fachliche Tiefenprüfung Bescheinigungen ausstellen,
die ganze Prozesse entscheiden – und Arbeitgebern die Hände binden.
Freibrief für Missbrauch – Wer zahlt die „Zeche“?
Was hier sichtbar wird, ist ein Missstand im System: Die
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein nahezu unantastbares Dokument, das
Ärzte oft auf bloßem Eindruck hin ausstellen. Rechtlich wird es erst dann in
Frage gestellt, wenn Gerichte die Ärzte zur Rechenschaft ziehen.
Doch selbst wenn die ärztliche Begründung mehr als „dünn“ ausfällt, wie in
diesem Fall, halten die Gerichte oft an der Legitimität und der ärztlichen
Autorität fest. Leidtragende sind Arbeitgeber, die gegen Missbrauch kaum
Chancen haben, Kollegen, die die liegengebliebene Arbeit des
Krankgeschriebenen auffangen müssen – und letztlich auch das
Gesundheitssystem, das mit jedem „Gefälligkeitsattest“ weiter an
Glaubwürdigkeit verliert.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Sie bleiben in einer strukturellen Handlungs-
Ohnmacht. Selbst mit klaren Belegen für Missbrauch sind die Chancen gering,
eine Krankschreibung anzufechten. Das führt zu finanziellen Belastungen, einer
Kultur des Misstrauens und einer Verzerrung des Arbeitsrechts, das eigentlich
beide Seiten schützen sollte.
Die deutsche Wirtschaft befindet sich im Sinkflug. Hohe Steuerbelastungen, steigende Sozialabgaben, inflationäre Krankschreibungen und mangelnde Arbeitgeberrechte vor Gericht setzen Unternehmen unter Druck.
Besonders die Folgen der Wiederwahl Donald Trumps zum Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika wiegen zusätzlich schwer. Eine chaotische US- amerikanische Zollpolitik, der Eklat Trumps im Umgang mit dem ukrainischen Präsidenten Selenskyj, der radikale Kurswechsel der US-Regierung gegenüber den Verbündeten in Europa und die damit einhergehenden Aufrüstungsmilliarden der durch Neuwahlen zusätzlich handlungsbeschränkten Bundesrepublik – all das lässt den Glauben an ein dringend notwendiges weiteres Wirtschaftswunder per se im Keim ersticken.
Die Folgen: Investitionszurückhaltung, Stellenabbau und eine wachsende Unsicherheit für Arbeitgeber und faire Arbeitnehmer. Und trotzdem hat Deutschland einen weltweiten Rekord an Krankmeldungen von Arbeitnehmern zu verzeichnen, die die Ernsthaftigkeit der Weltlage offenbar noch nicht erkannt haben und weiter Sand in das ohnehin knirschende Getriebe der deutschen Wirtschaft werfen.
Wirtschaftsverbände und Unternehmerinitiativen haben am 29. Januar zu einem bundesweiten Wirtschaftswarntag in Berlin aufgerufen. Ihr Appell an die Politik: Die Weichen müssen neu gestellt werden, um den Wirtschaftsstandort Deutschland wettbewerbsfähig zu halten. Seit Januar bis heute, Freitag, den 18. Juli 2025 ist auch meine Belegschaft gemeinsam mit mir zu einer Kundgebungsreihe auf den Straßen von Düsseldorf, Wuppertal und Hilden unterwegs, um Mediziner, Politik, Justiz, Medien und Öffentlichkeit auf mangelnde Rechte der Arbeitgeber in Deutschland aufmerksam zu machen, die sie zusätzlich in ihrer Handlungsmöglichkeit drastisch beschränken und das Sozialsystem des Landes in seinem Fortbestand bedrohen. Bevor wir, wie heute vor Medizinpraxen unsere Meinung über „Schein-Krankschreibungen“ öffentlich kundgegeben haben, waren wir auch zu zahlreichen friedlichen Protesten vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf auf der Straße. Hier sehen Sie eine Aufnahme unserer Demo im Februar dieses Jahres, bei der wir unter anderem für „Ärzte im Zeugenstand“ demonstriert haben:
Arbeitgeber fordern mehr Rechte vor Gericht
Als Unternehmer mit über 15jähriger Erfahrung schließe ich mich den Forderungen an und möchte sie um einen wichtigen Punkt erweitern:
Arbeitgeber in Deutschland brauchen mehr Rechte vor Gericht!
Die Arbeitsgerichte stellen die Arbeitnehmer nicht mehr infrage!
Deshalb habe ich gemeinsam mit meiner Belegschaft zuletzt am Mittwoch, den 19. März Februar 2025 vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf protestiert. Unser Ziel: Mit friedlichen Kundgebungen in der NRW-Landeshauptstadt auf die Missstände des deutschen Arbeitsrechts und die gravierenden wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen und das Sozialsystem aufmerksam zu machen.
Hier sehen Sie Aufnahmen unserer Düsseldorfer Kundgebungsreihe (beachten
Sie auch bitte das Video am Anfang dieser Seite)
So wie ich dürften wohl auch viele andere Arbeitgeber leidige Erfahrungen mit deutschen Arbeitsgerichten gemacht haben. Denn, so behaupte ich: Arbeitgeber können dort nicht gewinnen! Die Gesetze sind so gestaltet, dass Unternehmen fast immer verlieren – selbst, wenn sie im Recht sind.
Ein Arbeitsrecht, das nicht mehr gerecht ist
Das deutsche Arbeitsrecht hat sich schrittweise in eine Sackgasse manövriert. Die Grundannahme vieler Gerichte und Politiker ist falsch: Sie verkennen, dass ohne Arbeitgeber keine Arbeitsplätze existieren. Statt fairer Balance bleibt eine einseitige Ausrichtung, die leistungsbereite Unternehmen und faire Arbeitnehmer gleichermaßen benachteiligt.
Ein Beispiel für die Schieflage: Arbeitnehmer können sich telefonisch oder elektronisch krankschreiben lassen – eine Einladung für Missbrauch? Das sieht ganz danach aus, denn es gibt ein Rekordhoch an Krankmeldungen in Unternehmen in Deutschland. Laut AOK erreichten die Fehlzeiten deutscher Arbeitnehmer von Januar bis August 2024 bereits das Niveau des gesamten Vorjahres (Quelle: ZDF heute, 8.10.2024). Die elektronische Krankschreibung hat das Problem weiter verschärft und lässt faule Mitarbeiter sowie unseriöse Anbieter von „gelben Scheinen“ profitieren. (Der STERN hat in seiner Ausgabe Nr.5 vom 23.1.2025 unter dem Beitragsartikel „Wir Blaumacher / Warum der Krankenstand in Deutschland so hoch ist“ online-Anbieter von Krankmeldungen aufgedeckt – die Blaumachermentalität der Deutschen aber auch auf Anzeichen mangelnder Arbeitsmoral zurückgeführt.)
Für mich steht fest, dass meine Unternehmen keinem Mitarbeiter mehr kündigen werden, egal welches Fehlverhalten dem Angestellten zur Last gelegt wird. Die Kündigungen werden erfahrungsgemäß vom Arbeitsgericht ohnehin nicht akzeptiert und so werden wir keine mehr aussprechen und stattdessen kein Gehalt mehr zahlen. Eine andere Lösung sehe ich bei der derzeitigen Rechtslage in Deutschland nicht.
(Bild oben: Lesenswerter Artikel aus dem STERN Nr.5/2025 vom 23.01.2025)
Besonders deutlich wird die Schieflage in den sozialen Medien, wo offen über Missbrauch und fragwürdige Praktiken gesprochen wird. Eine Diskussion brach los, nachdem ich mit meiner Belegschaft vor verschiedenen Arztpraxen – zuletzt vor dem Neurologischen Zentrum in Hilden – Kundgebungen gegen „Scheinkrankenscheine“ durchgeführt hatte und die örtliche Presse darüber berichtete.
Ein Post auf facebook brachte mich dabei besonders ins Grübeln – oder besser gesagt: Er bestätigte meine leidigen Erfahrungen als Arbeitgeber. Dort schrieb jemand:
„Mein Arzt hat mich mal 6 Wochen krankgeschrieben, weil mein alter Arbeitgeber mein Gehalt nicht gezahlt hat. Nicht, weil ich krank war! Und das ist RICHTIG so! Denn laut Gesetz hätte ich dennoch arbeiten müssen. Für mich moderne Sklaverei. Für meinen Arzt scheinbar auch. So hatte ich genug Zeit, einen neuen Job zu finden. Das war unsere Vereinbarung.“
Ein solcher Erfahrungsbericht macht sprachlos. Hier wird nicht nur offen zugegeben, dass Arbeitnehmer das System ausnutzen – mindestens genauso alarmierend ist, dass Ärzte sich offenbar problemlos für solche Aktionen hergeben. Sie machen sich zu Beteiligten, indem sie Gefälligkeits-Atteste ausstellen, die jede Grundlage medizinischer Verantwortung vermissen lassen. Damit destabilisieren sie das gesamte System: Sie untergraben das Vertrauen der Gesellschaft in ihren Berufsstand, schaden Arbeitgebern massiv und setzen zugleich ein fatales Signal an all jene Arbeitnehmer, die tatsächlich krank sind und ehrliche Unterstützung brauchen und an solche, die für die grundlos krankgeschriebenen Kollegen Mehrarbeit leisten müssen.
Ein solches Verhalten einiger Ärzte trägt nicht nur Mitverantwortung für die wirtschaftlichen Schäden, sondern auch für die schwindende Arbeitsmoral in unserem Land. Wer als Arzt seinen Berufsethos so interpretiert, der schwächt das Fundament unserer Arbeitswelt und beschädigt das Ansehen eines ganzen Berufsstandes.
Politik und Justiz ignorieren die Realität
Den Politikern scheint das egal zu sein, solange ihre Diäten sicher sind. Viele politische Entscheidungsträger wirken realitätsfern und lassen zu, dass unser Sozialsystem ausgebeutet wird. Diejenigen, die den Sozialstaat am Leben halten – Arbeitgeber und ehrliche Arbeitnehmer – werden zur Kasse gebeten. Es fehlt an Verantwortung, Konsequenz und Reformen.
Das lässt sich auch an anderen Beispielen belegen: Wenn Arbeitgeber dreifache Abmahnungen aussprechen oder klare Beweise für Fehlverhalten vorlegen: Vor deutschen Arbeitsgerichten stehen sie meist auf verlorenem Posten. Die Gesetzgebung und richterliche Praxis führen zu einer schleichenden Demotivation für Unternehmer, was langfristig der gesamten Wirtschaft schadet.
Ein konkretes Beispiel: Ich befand mich kürzlich vor Gericht, da eine vom Unternehmen gekündigte Mitarbeiterin, die ihre Arbeitsleistung nachweislich über einen längeren Zeitraum nicht ausreichend erbracht hatte, Klage eingereicht hatte. Zum Hintergrund: Die Mitarbeiterin hatte ihren eigenen Kollegen zufolge ihre Aufgaben kaum bis gar nicht erfüllt und befand sich während der Arbeitszeit angeblich so gut wie nie an Ihrem Arbeitsplatz. Nach mehreren Ermahnungen hielt es der Betriebsrat für das Richtige, die Mitarbeiterin zu entlassen. Kurz darauf wurde die Mitarbeiterin plötzlich „krank“ und erschien nicht mehr zur Arbeit. Außerdem reagierte sie mit einem Antrag auf die Fortführung des Arbeitsverhältnisses.
Hat ein Arbeitgeber etwa nicht das Recht, einen Mitarbeiter, der seiner Arbeit nicht wie vereinbart nachgeht, zu kündigen?
Mitte Januar kam es dann zur Verhandlung vor dem Arbeitsgericht. Die Forderung der Klägerseite: eine Gehaltsfortzahlung bis einschließlich Ende Januar! Ich sollte also einer „schlechten“ Mitarbeiterin drei Monatsgehälter zahlen, obwohl diese gar nicht auf der Arbeit erschienen war? Der verhandelnde Richter brachte mich schließlich dazu, einem Vergleich zuzustimmen. Ich fühlte mich gegen die Wand gedrängt und wusste mir nicht anders zu helfen, als einer fristgerechten Kündigung sowie der Zahlung des der Mitarbeiterin „zustehenden“ Gehalts zuzustimmen. Was blieb mir anderes übrig? Käme es zu einem Kammertermin würde die Sache sicher noch schlechter für mich ausgehen.
Kein Arbeitgeberrecht trotz Arbeitszeitbetrug und Arbeitsverweigerung ?
Dabei war die Liste der nachweislichen Fehlverhalten der Mitarbeiterin lang, wie Sie selbst lesen können:
Trotz mehrfacher Aufforderung und Erinnerung hatte die als Personalrecruiterin angestellte Mitarbeiterin versäumt, für einen Mitarbeiter einen Eingliederungszuschusses bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Schaden für das Unternehmen: 25.200 Euro.
Die Mitarbeiterin blieb an zwei Tagen Ihrer Arbeit unentschuldigt fern. Sie wurde mündlich abgemahnt wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit und privater Nutzung des Diensthandys.
Auch wurde sie mehrfach abgemahnt, da sie ihre übertragenen Aufgaben schlichtweg nicht erfüllte, d.h. die von ihr geschuldete Arbeitsleistung nicht erbrachte. Arbeitskollegen im Großraumbüro bestätigten auf Anfrage später, dass die Kollegin höchstens 10% der Arbeitszeit an ihrem Platz war. Die Personalreferentin hatte Anzeigen von Stellenangeboten im Internet nicht verlängert und keine Werbung für Arbeitsstellen auf Instagram und TicTok installiert. Entgegen der Vorgaben hat die Mitarbeiterin als Recruiterin kaum neues Personal eingestellt.
Während ihrer Arbeitszeit hat die Mitarbeiterin an Kosmetikschulungen in der Firma teilgenommen. Eine dahingehende Arbeitsanweisung existierte nicht und eine Teilnahme an Kosmetikschulungen stand nicht im Zusammenhang mit den von der Klägerin zu erbringenden Arbeitsaufgaben.
Die von der Mitarbeiterin eingestellten Stellenanzeigen wurden mit unzutreffenden Inhalten geschaltet und wiesen zudem massive Rechtschreibfehler auf.
Bewerber wurden von der Recruiterin nicht oder nur einmal kontaktiert. 90 % der an die Mitarbeiterin gerichteten Mails wurden nicht ordnungsgemäß bzw. überhaupt nicht bearbeitet.
Der Personalreferentin oblag die Verwaltung des Arbeitskleidungslagers der Firma. Dieses war unordentlich, nicht sortiert und es wurde keine Datenpflege betrieben. Für Arbeitskleidung im Wert von 18.000 € fehlt die Dokumentation.
Auch die Dokumentation der den Mitarbeitern zur Verfügung gestellten Firmenhandys durch die Personalreferentin wurde nicht erbracht.
Die Bearbeitung der Arbeitshefte der Mitarbeiter hat sie nicht vorgenommen und verweigert.
Die Geburtstagliste der Mitarbeiter wurde nicht geführt, so dass einzelne Mitarbeiter kein Geschenk erhielten.
Die Personalrecruiterin wurde von den Arbeitskollegen gemieden und es bestanden Schwierigkeiten und Konflikte mit den Arbeitskollegen.
Die Personalrecruiterin hatte insbesondere dem Betriebsleiter vorgespielt, ihren sämtlichen Aufgaben nachzukommen und sich durch Unwahrheiten weitere Vorteile verschafft. So gab sie beispielsweise extrem lange Anreisezeiten zum Arbeitsplatz an, woraufhin sie über Wochen ein Firmenfahrzeug erhielt.
Auch dieser Fall veranschaulicht, dass es keine Rechte für Arbeitgeber gibt und sie sich o ffensichtlich alles gefallen lassen müssen!
Mein Appell: Faire Spielregeln für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Diese Entwicklung muss gestoppt werden! Die Politik hat sich lange genug im Kreis gedreht. Es braucht eine grundlegende Reform des Arbeitsrechts:
- Mehr Rechte für Arbeitgeber vor Gericht: Gerechtere Prozesse, keine erzwungenen Vergleiche.
- Strengere Regeln für Krankmeldungen: Missbrauch muss effektiv bekämpft und Ärzte als Zeugen geladen werden.
- Ein realistischer Blick auf wirtschaftliche und sozialrechtliche Zusammenhänge: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen gleichermaßen behandelt und vom Recht geschützt werden.
Als nächstes droht sonst noch eine Klagewelle unter dem Motto: „Warum sollen wir überhaupt noch arbeiten?“ Wenn nicht gegengesteuert wird, verliert Deutschland seine wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und sein Gesicht als starker Wirtschaftspartner. Aus dem einstigen Wirtschaftswunder wird dann der schläfrige deutsche Michel, der die Zeichen der Zeit verdöst.
(Bild oben: Der VW Käfer beispielsweise wurde in Zeiten des Wirtschaftswunders zum Verkaufsschlager,
Quelle: planet-wissen.de)
(Der deutsche Michel mit Schlafmütze, Originalkarikatur aus dem Eulenspiegel Nr.13, vom 24.3.1849)
Meinungsäußerung statt Stimmungsmache
Mir geht es nicht um Polemik oder Angriffe auf einzelne Personen. Ich möchte auf wirtschaftliche Realitäten hinweisen und dazu beitragen, dass unser Rechtssystem wieder seinem Namen gerecht wird. Unternehmen dürfen nicht länger strukturell benachteiligt werden.
Brücken bauen: Dialog zwischen Wirtschaft, Politik und Justiz
Ich schlage einen offenen Dialog zwischen Arbeitgebern, Richtern und politischen Entscheidungsträgern vor. Ein Runder Tisch könnte helfen, die Interessen aller Beteiligten besser zu berücksichtigen und das Arbeitsrecht fairer zu gestalten.
Es geht nicht um eine einseitige Bevorzugung von Arbeitgebern, sondern um gerechte Bedingungen für alle.
Stattdessen krankt die deutsche Wirtschaft weiter vor sich hin und das Sozialsystem wird weiter von denjenigen gemolken, die es über die Maße und ohne wirklichen Grund in Anspruch nehmen. Die Politik sieht blinden Auges zu, wie die deutsche Wirtschaft und der Sozialstaat aus der Zeit zu fallen drohen, weil dringend notwendige Reformen erst gar nicht angepackt werden.
Die geringe Wertschätzung von Arbeitgebern seitens der Bundesregierung wurde spätestens in 2024 deutlich: Bundeskanzler Scholz lud zum Industriegipfel, Finanzminister Lindner zum Mittelstandsgipfel und Wirtschaftsminister Habeck wurde zu beiden ergebnislosen Veranstaltungen gar nicht erst eingeladen. Ein Hoch auf unsere Politiker – das ist wirklich der Gipfel!
Dabei liegen die Probleme auf der Hand: So wurden noch in Corona-Zeiten die „Spielregeln“ für Blaumacher „dank“ der bis heute gültigen elektronischen Krankschreibung gelockert und trägt zunehmend (faule) Früchte: Die Fehlzeiten der Arbeitnehmer in Deutschland von Januar bis August 2024 waren so hoch wie im gesamten Jahr 2023 und damit so hoch wie nie. Die elektronische Krankschreibung macht Krankmeldungen einfacher. Und nicht nur Arbeitsfaule machen sich das zu Nutze, sondern auch andere schwarze Schafe, wie der STERN berichtet:
(Auszug aus dem STERN-Artikel „Wir Blaumacher / Warum der Krankenstand in Deutschland so hoch ist“ Nr.5 / 2025)
Unbegründete, inflationäre Krankschreibungen gehören in Deutschland mittlerweile offenbar zum "guten Ton". „Deutschland ist Weltmeister bei Krankmeldungen“, warnt auch Allianz-Chef Oliver Bäte.
Fazit: Der inflationäre Umgang mit Krankmeldungen betrifft uns alle – nicht nur als Arbeitgeber. Diese Entwicklung muss gestoppt werden! Die Politik hat sich lange genug um sich selbst im Kreis gedreht, sie muss jetzt handeln und gesetzliche Grundlagen schaffen!
Beispiele aus der Praxis: Vergleiche, Vergleiche und nichts als Vergleiche
Soweit die Sache mit den Krankmeldungen, gegen die man in unbegründeten Fällen machtlos ist. Ähnlich sieht es bei schwerwiegendem Fehlverhalten von Mitarbeitern aus. Selbst wenn man einem Arbeitnehmer drei begründete Abmahnungen zum Beispiel wegen schweren Beleidigungen oder gar Diebstahl erteilt, ist das Recht nicht auf Arbeitgeberseite. Dazu später mehr.
Weitere Beispiele aus der Praxis: Vergleiche, Vergleiche und nichts als Vergleiche
Bei einer Verhandlung im Dezember wurde mir erneut ein Vergleich vorgeschlagen, der für mich als Arbeitgeber völlig unwirtschaftlich gewesen wäre. Ein Vergleich sollte ausgewogen sein, idealerweise 50:50. Doch wenn das Verhältnis bei 80:20 liegt, lehne ich ihn ab – wie auch in diesem Fall. Daher habe ich den Richter um ein Urteil gebeten.
Anwalt wollte auf Vergleichsgebühr verzichten
Besonders bemerkenswert fand ich, dass mein Anwalt vorgeschlagen hatte, auf die Vergleichsgebühren zu verzichten, um eine Lösung zu ermöglichen. Dennoch wäre der Vergleich für mich unwirtschaftlich gewesen. Diese Haltung meines Anwalts verdient meinen Respekt, zeigt aber auch, wie dringend Reformen in diesem Bereich erforderlich sind.
In den letzten drei bis vier Monaten habe ich fünf Verhandlungen verloren. Ich akzeptiere diese Krankmeldungen nicht mehr und werde, auch wenn ich wenig Aussicht auf Erfolg habe, in Berufung gehen – aus Prinzip.
Mit Kritik fair und sachlich umgehen
Ich hatte meine Erfahrungen und Ansichten in einem freundlichen Brief an die Richter eines deutschen Arbeitsgerichts zusammengetragen. Einer der Richter wies mich darauf hin, dass sich das Gericht durch mein Schreiben angegriffen fühle. Ich versichere Ihnen: Es liegt nicht in meiner Absicht, Richter persönlich oder fachlich infrage zu stellen. Mein Ziel ist es, die Perspektive eines Arbeitgebers darzulegen und eine konstruktive Debatte anzuregen. Es geht mir um Vergleiche, die Arbeitgeber benachteiligen, während ausgewogene Lösungen durchaus möglich wären, wie Handlungsbeispiele anderer Richter zeigen.
Eine richterliche Aussage bei Gericht irritiert mich jedoch: Der Richter äußerte, er sei an die Vorgaben der Politik gebunden. Soweit ich weiß, sind Richter in Deutschland unabhängig und urteilen nach Recht und Gewissen – „im Namen des Volkes“, nicht der Politik.
Ich komme mehr und mehr zu der Auffassung, dass es vielen Juristen nicht bewusst ist, welche wirtschaftliche Tragweite lhre Urteile haben, die in der Regel nicht zugunsten der Arbeitgeber gesprochen werden.
Ich kenne genau zwei Richter, die sich gleichermaßen Zeit für beide Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) im Sinne der Gerechtigkeit nehmen. Im Gegensatz zu dem, was ich in den letzten 15 Jahren beim Arbeitsgericht erlebt habe, entscheiden die beiden nicht im Sinne einer sonst üblichen Massenabfertigung, sondern in der Sache und fair. Bei den meisten Juristen kämpft man als Arbeitgeber allerdings wirklich ausnahmslos gegen Windmühlen. Man bekommt weder Gehör noch Verständnis.
Ich bin längst zu der Erkenntnis gekommen, dass ich als Arbeitgeber auch zukünftig nicht eine einzige Chance vor den Arbeitsgerichten in Deutschland haben werde. Und ich werde auch den Eindruck nicht los, dass es seitens der Gerichte Vorbehalte mir gegenüber als Südländer in Deutschland gibt.
Recht auf freie Meinungsäußerung als Chance?
Darüber hinaus starte ich gemeinsam mit meiner Belegschaft friedliche Kundgebungen vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf und vor dem Landtag NRW. Wir möchten auf die rechtliche Situation der Arbeitgeber und die daraus resultierende wirtschaftliche Schieflage in Deutschland aufmerksam machen. Wir plädieren für mehr Rechte von Arbeitgebern und für Ärzte im Zeugenstand.
Auch Kundgebungen vor Arztpraxen, in denen Arbeitnehmer grundlos krankgeschrieben werden, werde ich in diesem Jahr fortsetzen und Sie auf dieser Website auf dem aktuellen Stand halten. Zwei friedliche Proteste erfolgten bereits in 2024 vor Arztpraxen in NRW.
(Foto oben: Foto der ersten Kundgebung vor der Arztpraxis in Hilden vom 19.09.2024)
(Foto oben: Zweite Demo gegen Missbrauch von Krankschreibungen vom 02. Oktober 2024)
(Foto oben: Die Demo gegen Krankfeiern am 02.10.2024)
Protest gegen Krankschreibungen nötig wie nie zuvor
Es ist nicht zu übersehen: Die deutsche Wirtschaft geht den Bach runter – und schon lange nicht mehr leise vor
sich hinplätschernd, sondern eher tosend wie ein Wasserfall. Laut bundesdeutschen Medien haben
„nur drei deutsche Unternehmen 2024 den Sprung unter die 100 wertvollsten Börsenkonzerne der Welt geschafft.
SAP, Siemens und die Deutsche Telekom sind nach einer Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft
EY die einzigen deutschen Vertreter im Ranking der Top 100, welches wie schon in den Vorjahren von
amerikanischen Techkonzernen dominiert wird.“ (Quelle: Berliner Zeitung
https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/neue-daten-dax-wird-2025-europa-anfuehren-gewinn-je-aktie-bei-ueber-zehn-prozent-li.2286976)
Laut einer Umfrage des Handelsblatts kranken besonders auch die Dax-Konzerne in Deutschland unter dem hohen
Krankenstand, der hierzulande teils doppelt so hoch ist wie im europäischen Ausland.
Deshalb möchte ich der Öffentlichkeit mein dringendes Plädoyer für Ärzte im Zeugenstand ans Herz legen.
Die Bedeutung des Sozialstaates und seine Grenzen
Mein zweites Fazit: Aus meiner Sicht ist der Sozialstaat Deutschland langfristig nicht mehr wettbewerbsfähig, wenn der aktuelle Trend bei Krankmeldungen und Arbeitsausfällen anhält. Es bedarf keiner hellseherischen Fähigkeiten, um zu erkennen, dass klare Grenzen für den Fortbestand des Sozialstaats dringend notwendig sind. Besonders beunruhigend ist oftmals die Rolle der Arbeitsgerichte, die meiner Meinung nach durch einzelne Entscheidungen die steigenden Fehlzeiten von Arbeitnehmern begünstigen, was zu Lasten der Arbeitgeber, der Kollegen und der gesamten Gesellschaft geht.
Die Notwendigkeit der Arztvorladung
Es ist mir unverständlich, warum Ärzte nicht routinemäßig als Zeugen vor Arbeitsgerichte geladen werden, wenn es um die Überprüfung von Krankmeldungen geht. Obwohl ich die Schweigepflicht und das ärztliche Ethos respektiere, gibt es Mediziner, die meiner Ansicht nach zu „großzügig“ Krankschreibungen ausstellen. MANCHE ÄRZTE FRAGEN IHRE PATIENTEN SOGAR, WIE LANGE DIE ARBEITNEHMER KRANKGESCHRIEBEN WERDEN WOLLEN – das ist Krankschreibung à la carte, ein Wunschkonzert sozusagen und das kann nicht angehen. Die Vorladung von Ärzten würde eine wichtige Signalwirkung entfalten und könnte dazu beitragen, die Zahl der Krankmeldungen und damit die Belastungen für das Gesundheitssystem zu reduzieren.
Mir ist bewusst, dass Ärzte in den meisten Fällen bestätigen würden, dass der betreffende Arbeitnehmer tatsächlich krank war. Würden sie vor Gericht plötzlich anders aussagen, könnten sie ihre Approbation riskieren. Doch darum geht es mir nicht. Vielmehr denke ich an die Signalwirkung: Wenn in Deutschland die ersten 50 bis 100 Ärzte vor Arbeitsgerichten als Zeugen aussagen müssten, würde sich das schnell herumsprechen. Ich bin überzeugt, dass dies dazu führen würde, dass die Zahl der Krankmeldungen innerhalb von zwei bis drei Jahren deutlich sinkt. Dadurch könnten die Krankenkassenbeiträge um 50 Prozent gesenkt und Gehälter erhöht werden.
Zu meinem engen Freundes- und Bekanntenkreis zählen viele Ärzte, darunter auch ein Professor der Medizin, der als Chefarzt an der zweitgrößten Klinik Deutschlands tätig ist. Ebenso arbeite ich mit zahlreichen Ärzten zusammen. Daher ist mir bewusst, dass die bloße Aussicht auf eine Vorladung vor das Arbeitsgericht die Mediziner allein aus wirtschaftlichen Gründen abschrecken würde. Dies würde dazu führen, dass unnötige Krankmeldungen zurückgehen und die Krankenversicherungsbeiträge sinken. Damit würde man auch endlich denjenigen Mitarbeitern gerecht werden, die Krankmeldungen nur dann in Anspruch nehmen, wenn es wirklich nötig ist, gerne zur Arbeit gehen und das Gesundheitssystem in Deutschland nicht unnötig belasten.
Die wirtschaftlichen Folgen und der Wettbewerbsdruck
Die Kosten von krankheitsbedingten Fehlzeiten in Deutschland sind enorm. Eine Studie des Wirtschafts-
und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung schätzte diese bereits 2019
auf rund 68 Milliarden Euro jährlich. Verschiedene Auswertungen für 2023 zeigen ein noch düstereres Bild.
Ein Bericht der Tagesschau vom 26. Januar 2024 erwähnt, dass Beschäftigte im vergangenen Jahr im Schnitt
20 Tage fehlten, was den Krankenstand auf eine Rekordhöhe von 5,5 Prozent trieb. Dies führt zu erheblichen
Produktionsausfällen und gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.
Angesichts der Tatsache, dass der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bereits bei 14,6 Prozent liegt und voraussichtlich weiter steigen wird, wenn sich Arbeitnehmer häufig und ohne triftigen Grund krankschreiben lassen, würde ich mir als Arbeitgeber dringend wünschen, dass behandelnde Ärzte vor Gericht als Zeugen vorgeladen werden. Es ist für mich unverständlich, warum das bisher nicht der Fall ist. Bei keiner Gerichtsverhandlung, die ich erlebt habe, wurde jemals ein Arzt als Zeuge geladen. Dadurch bleibt die fehlende Arbeitsmoral vieler Angestellter weiterhin ungehemmt bestehen.
Der Vorstandsvorsitzende der Munich Re, Joachim Wenning, warnte in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung, dass Deutschland mehr arbeiten müsse, um den Verlust an Wettbewerbsfähigkeit und Lebensstandard zu verhindern. Die Arbeitsmoral vieler Angestellter, darunter auch einiger meiner Mitarbeiter, steht jedoch in starkem Kontrast zu dieser Forderung.
Arbeitslosengeld zum Auffüllen der Urlaubskasse
Jüngstes Beispiel: Im Herbst 2024 bat mich ein Mitarbeiter darum, dass ich ihn kündigen solle. Er wolle ein halbes Jahr nach Marokko gehen und dann wieder für mein Unternehmen arbeiten. Ich habe ihm mitgeteilt, dass er seinen Plan umsetzen und bei mir nach sechs Monaten wieder anfangen kann. Allerdings sehe ich keinen Grund ihm zu kündigen und das solle er dann selbst tun. Daraufhin bat er mich erneut, ihn zu kündigen, da er sonst kein Arbeitslosengeld beziehen könnte und er brauche das Geld während seiner Auszeit in Marokko. Würde ich dem zustimmen, würde der Mitarbeiter unterm Strich 6 Monate Urlaub auf Kosten derjenigen machen, die kontinuierlich in das Sozialsystem mit Beiträgen für Rente, Kranken- und Sozialabgaben einzahlen. Urlaub in Marokko auf deutsche Staatskosten? Wie soll man als Arbeitgeber mit einer solchen Einstellung umgehen und das gegenüber der Gesellschaft, aber auch allen anderen, rechtschaffenen Mitarbeitern noch rechtfertigen können?

(Bild oben: Faulenzen dank Sozialstaat? Auch solche Versuche erleben Arbeitgeber)
27 Tage Jahresurlaub für sechs Monate Arbeit
Auch ein zweites Beispiel lässt mich wirklich staunen. Ein Mitarbeiter, der gerade seine Probezeit beendet hat, hat Anfang September bei mir gekündigt. Seine Forderung: Er möchte den gesamten ihm zustehenden Urlaub für das gesamte Jahr, also 27 Tage, komplett in Anspruch nehmen oder sich auszahlen lassen. Das ist doch eine glatte Ausbeutung des Arbeitgebers und ein weiteres Armutszeugnis für den Rechtsstaat Deutschland.
In meinen mehr als 12 Jahren als Unternehmer habe ich zahlreiche Gerichtsverhandlungen miterlebt, die mich ohnehin am deutschen Rechtssystem zweifeln lassen.
Doppeltes Gehalt verschwiegen und 10.000 Euro Abfindung gefordert
Ich möchte das Beispiel einer Vergleichsverhandlung im Juli 2024 benennen. Die Klägerin hat die fristgerechte Kündigung akzeptiert und unterschrieben. Allerdings ist sie seitdem nicht mehr zur Arbeit erschienen, weshalb ich das Gehalt eingefroren habe. Die Klägerin engagierte daraufhin einen Anwalt, der ein Wettbewerbsverbot in den Unterlagen entdeckte. Der Richter schlug daraufhin vor, ein Drittel des Gehalts, also etwa 10.000 Euro, als Vergleich anzubieten.
Dabei hatte die Arbeitnehmerin die fristgerechte Kündigung akzeptiert und nur kurze Zeit später einen Aufhebungsvertrag verlangt. Da unsere Rechtsabteilung zu diesem Zeitpunkt nicht besetzt war, konnten wir den Aufhebungsvertrag nicht ausstellen. Stattdessen kam sie einen Monat lang nicht zur Arbeit und fordert nun eine Abfindung von 10.000 Euro. Kein Wunder, dass die deutsche Wirtschaft leidet. Der Höhepunkt der Verhandlung war, als mir der Anwalt der Klägerin vorschlug, mich für mein schriftliches Plädoyer beim Richter zu entschuldigen, um dessen Sympathie zu gewinnen.
Noch einmal zum Vergleich, den wir natürlich abgelehnt haben: Die Kosmetikerinnen, die bei uns gekündigt wurden oder gekündigt haben, arbeiten üblicherweise weiterhin in ihrem Beruf als Kosmetikerin. Nun, bei der aktuellen Verhandlung, will ein Richter eine Klausel als Vergleichsgrundlage nutzen, obwohl ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. März 2017 dem entgegensteht. Es war zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal klar, ob die Klägerin bereits eine neue Anstellung gefunden hatte. Der Richter machte einen vorschnellen Vorschlag, bevor er überhaupt die Gegenseite zur aktuellen Beschäftigung befragt hatte. Normalerweise fragt der Richter die Gegenseite, ob die Klägerin bereits einen neuen Job hat. Stattdessen wurde hier voreilig ein Vergleichsvorschlag gemacht, der fast wie ein kleiner Lottogewinn wirkt.
Übrigens hatte uns die Klägerin im März überlistet und ein doppeltes Gehalt bezogen, ohne es zurückzuerstatten, was einem Diebstahl gleichkommt. Nun soll sie für dieses Verhalten auch noch mit einem Vergleich von 10.000 Euro belohnt werden? Es ist unverständlich, dass eine Arbeitnehmerin von März bis heute nicht in der Lage ist, ein ihr nicht zustehendes doppeltes Gehalt zurückzugeben, und das Gericht solches Verhalten nicht nur duldet, sondern auch noch belohnt.
Außerdem ist es schwer zu verstehen, dass die Klägerin keinen neuen Job findet, obwohl überall Personal gesucht wird. In allen Branchen werden gut bezahlte Jobs angeboten, selbst die wenig begehrten Stellen sind heutzutage überdurchschnittlich entlohnt.
Und leider habe ich auch in dieser Verhandlung erlebt, was häufig beim Arbeitsgericht der Fall war: Wenn ein deutscher Richter, ein deutscher Anwalt auf der Gegenseite und ich ebenfalls von einem deutschen Anwalt vertreten werde, kommt es oft vor, dass mich die Gegenseite provoziert und versucht, mich bei Gericht bloßzustellen, möglicherweise in der Hoffnung, dass der Richter auf ihrer Seite Sympathie entwickelt. Der Anwalt der Verhandlung im Juli war besonders laut schrie beinahe, trat mir gegenüber überheblich und vorlaut auf, während ich die ganze Zeit über Ruhe bewahrte.
Zu diesem Fall abschließend möchte ich sagen, dass ich dem Richter in der Vergangenheit mehrfach einem Vergleich zugestimmt habe. Nach dieser Verhandlung werde ich jedoch keinem Vergleich mehr zustimmen, denn wenn ein Richter versucht, mich so vorzuführen und als Arbeitgeber auszunutzen, werde ich mit ihm keinen weiteren Vergleich mehr eingehen. Diese Verhandlung war ein „Unding“.
Keine Kündigung trotz schwerer Beleidigung
Auch der Umgang der Gerichte mit offensichtlichem Fehlverhalten ist schwer nachvollziehbar. So wurde mir als Arbeitgeber untersagt, einem Mitarbeiter zu kündigen, der mich mit den Worten „Hurensohn“ beleidigt hatte.
Volles Ausbildungsgehalt trotz Diebstahls
Ebenso wurde einem Auszubildenden, der nachweislich in unsere Firma eingebrochen war und 42.000 Euro gestohlen hatte, das Gehalt zugesprochen. Seitdem ist der junge Mann dauerhaft krankgeschrieben und nicht mehr zur Arbeit gekommen. Wir sehen es nicht ein, diesem Auszubildenden auch nur einen weiteren Euro zukommen zu lassen. Das erachte ich nicht mehr als richtig im Sinne eines Rechtssystems. Wo bitte kommen wir hin, wenn wir dem jungen Mann, der 42.000 Euro gestohlen hat, auch noch Geld zahlen sollen? Vielleicht als Belohnung für seine Tat?
Übrigens hat mich in diesem Fall auch die IHK vorgeladen. Mit drei Personen hat die IHK mich erwartet und auch der Rechtsanwalt des Einbrechers war anwesend. Man wollte mich mit vier Personen nötigen, dem Auszubildenden sein Gehalt zu geben, obwohl er bei uns nachweislich eingebrochen ist und 42.000 Euro gestohlen hat. Die Begründung der IHK und des Rechtsanwalts: Selbst wenn er bei uns eingebrochen haben soll, steht dem Azubi das Gehalt zu. Ich möchte nur gleich betonen, dass ich mich nicht mehr weiter nötigen lasse. Meine Erfahrungen mit der IHK habe ich auf der Website: https://missstände-bei-der-ihk.de/ im Sinne des demokratischen Rechts auf freie Meinungsäußerung zusammengefasst.
Entscheidungen wie diese untergraben das Vertrauen in das Rechtssystem und stellen Arbeitgeber vor kaum lösbare Herausforderungen.
Der Druck auf Arbeitgeber und Kollegen – Liegt die Zukunft im Ausland?
Im Laufe eines Jahres nehme ich persönlich an 15 bis 20 Verhandlungen am Arbeitsgericht Düsseldorf teil und erlebe dabei zahlreiche unterschiedliche und oft widersprüchliche Auslegungen des Rechts. Ich unterstütze natürlich die Notwendigkeit, dass Arbeitnehmer durch Arbeitsgerichte geschützt werden und Gerechtigkeit erfahren. Dennoch muss man bei manchen Entwicklungen Einhalt gebieten, um zu verhindern, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland im globalen Wettbewerb nicht mehr bestehen kann.
Man spricht in deutschen Wirtschaftskreisen bereits davon, die Arbeitsgerichte abzuschaffen, da sie fast ausschließlich zugunsten der Arbeitnehmer und zum Nachteil von Arbeitgebern und der Betriebe zu entscheiden scheinen. Dennoch bin ich nicht für eine Abschaffung der Arbeitsgerichte, sondern für eine konsequente Umstrukturierung, um sowohl den Rechts- und Sozialstaat Deutschland, aber auch die deutsche Wirtschaft zu stärken im internationalen Markt.
Es ist an der Zeit umzudenken, damit das ehemalige Wirtschaftswunderland Deutschland aus dem Dornröschenschlaf erwacht, mit den neuen weltweiten Veränderungen und Anforderungen mithalten kann und unter den drei Topländern noch eine Chance zum Überleben hat.
Laut Nachrichtenagentur Reuters schrumpfte die deutsche Wirtschaft im Frühjahr dieses Jahres um 01, Prozent, während die französische um 0,2 Prozent wuchs, selbst die lange Zeit schwächelnde italienische Wirtschaft legte 0,2 Prozent zu und die spanische 0,8 Prozent. ( Quelle: https://www.onvista.de/news/2024/09-06-wirtschaft-in-euro-zone-waechst-trotz-bremsklotz-deutschland-0-2-prozent-0-20-26308057).

(Bild oben: Dornröschen daheim von Konrad Dielitz, Quelle: Familienzeitschrift „Daheim“ 1879, Heft Nr.1)
Die Chinesen übernehmen den weltweiten Automarkt und die Italiener sind dabei, die deutschen Banken aufzukaufen. Nach der Hypovereinsbank versucht Unicredit derzeit die Commerzbank zu schlucken. Kurzum: Deutschland verspielt blinden Auges sämtliche Zukunftschancen und der Kollaps als Wirtschaftsstandort ist vorprogrammiert. Auch politisch betrachtet verzeichnet Deutschland desaströse Rückschritte, denn die AfD ist weiter auf dem Vormarsch – bald gibt es keine Ausländer mehr in Deutschland und keine von Ausländern erfolgreich geführten Betriebe mehr. Es ist höchste Zeit umzudenken!
Arbeiten gehört zum Leben
Das meint auch „Schraubenkönig“ Prof. Reinhold Würth in einem Gespräch mit ntv-Börsenchef Ulrich Reitz und fasst seinen Rat an die junge Generation in einem kurzen Appell zusammen: „Man muss arbeiten, um zu überleben – Punkt!“ Der 90jährige feierte nach eigenen Angaben in 2024 sein 75. Berufsjubiläum und weiß, wovon er spricht. „Deutschland brauche außerdem dringend Innovationen, meint er ebenfalls im Gespräch.
Eine Reform der Arbeitsgerichte und des Krankensystems in Deutschland würde Arbeitnehmer weniger Zeit mit Klagen verbringen und stattdessen mehr Zeit in ihre Arbeit investieren lassen. Dazu müsste auch das gesamte Krankensystem in Deutschland überarbeitet werden.
Allein schon aus Gründen des herrschenden Personalmangels und Fachkräftedefizits müssen andere Regelungen getroffen werden. So zum Beispiel, dass die Kosten für einen kranken Mitarbeiter vom ersten Tag an von der Krankenkasse übernommen werden, um den Arbeitgeber zu entlasten. Würde der Arbeitnehmer innerhalb der ersten fünf Tage seines Krankenstands kein Krankengeld erhalten und stattdessen erst ab der zweiten und dritten Woche gestaffelt bekommen, würde das nicht nur der Wirtschaft eine enorme Entlastung bringen. Auch dem Krankensystem käme das zugute und die Chance bestünde, wieder unter 6 Prozent zu kommen.
Würde man die Arbeitsgerichte und das Krankensystem umstrukturieren, hätte Deutschland die Chance, wieder das weltweit angesehene Wirtschaftswunderland werden zu können.
Ich bin überzeugt, dass auch andere Arbeitgeber diese Sichtweise teilen. Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2019 schätzte die Kosten krankheitsbedingter Fehlzeiten in Deutschland auf etwa 68 Milliarden Euro jährlich. Diese Kosten umfassen direkte Ausgaben wie Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, Kosten für Vertretungskräfte und Produktionsausfälle sowie indirekte Kosten wie geringere Produktivität und erhöhten Arbeitsaufwand für die verbleibenden Mitarbeiter.
20 Fehltage pro Jahr sind der deutsche Durchschnitt
Seit 2019 haben sich die Zahlen weiter verschärft. Verschiedene Auswertungen für das Jahr 2023, etwa von der Krankenkasse DAK und dem Verband der forschenden Pharma-Unternehmen, zeigen ein noch düstereres Bild. Wie die Tagesschau am 26. Januar dieses Jahres berichtete, fehlten Beschäftigte im vergangenen Jahr im Durchschnitt 20 Tage im Job, was den Krankenstand auf einen Rekordwert von 5,5 Prozent anhob, der bereits 2022 erreicht wurde. Diese hohen Fehlzeiten beeinträchtigen die Arbeitsabläufe vieler Unternehmen und Behörden, insbesondere wenn die Personaldecke aufgrund des Fachkräftemangels immer dünner wird, wie DAK-Kassenchef Andreas Storm erläuterte. Besonders Langzeitkrankheiten stellen ein erhebliches Problem für die Wirtschaft dar.
Es ist daher wenig überraschend, dass viele große Unternehmen ihre Produktionsstätten ins Ausland verlagern. Auch ich ziehe inzwischen in Betracht, unsere Produktion und den Onlinehandel nach Polen oder Tschechien auszulagern, falls sich der Betrieb in Deutschland als nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll darstellen sollte.
Widersprüche im Rechtssystem und Probleme mit Arbeitnehmern
Vor zwölf Jahren habe ich eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf gewonnen, bei der es um eine mündlich ausgesprochene Kündigung einer meiner Angestellten ging. Nach meiner Auffassung und der des Arbeitsgerichts Düsseldorf war diese
Kündigung damals wirksam. Jetzt, zwölf Jahre später, entscheidet dasselbe Gericht, aber in Person eines anderen Richters, in einem vergleichbaren Fall plötzlich anders und erklärt eine mündliche Kündigung als nicht mehr bindend. Diese widersprüchliche Handlungsweise des Düsseldorfer Arbeitsgerichts ist nicht neu.
Was sich ebenfalls nicht ändert, ist die Tendenz vieler Richter, statt eines Urteils einen Vergleich anzustreben. Dabei wird in der Regel so viel Druck auf den Arbeitgeber ausgeübt, dass dieser fast gezwungen wird, einem Vergleich zuzustimmen, um den Richtern zusätzliche Arbeit zu ersparen.
Leider spielen auch viele Anwälte dieses Spiel mit, handeln nicht im Sinne der Verfahrensparteien, sondern aus Eigeninteresse, um einen Vergleich zu erzielen. Das bringt ihnen dann zusätzlich hohe Vergleichsgebühren. Auch das halte ich für nicht akzeptabel.
Es ist für mich schwer nachvollziehbar, dass ein Richter der Gegenseite, also dem Arbeitnehmer, Tipps gibt, was noch gefordert werden könnte, obwohl dies nicht eingeklagt war. Das wirkt auf mich wie eine Form der Rechtsberatung, die darauf abzielt, schnell zu einem Vergleich zu kommen. Meines Wissens ist das in unserem Rechtssystem nicht vorgesehen. Sollte ich mich in diesem Punkt irren, entschuldige ich mich dafür. Ich werde den Namen des Richters nicht nennen, da ich ihm gegenüber Sympathie empfinde.
Außerdem habe ich kein Verständnis dafür, dass WhatsApp-Sprachnachrichten der Gegenseite als Beweis zugelassen werden, wenn sie zu meinem Nachteil als Arbeitgeber sind, während solche Nachrichten, die zugunsten meines Unternehmens sprechen, nicht akzeptiert werden. Das empfinde ich als sehr widersprüchlich: Alles, was zu meinem Nachteil dient, wird als Beweis zugelassen, während alles, was zu meinem Vorteil ist, nicht akzeptiert wird.
Es ist mir ein Rätsel, wie Richter es zulassen können, dass sie bei Themen wie Krankmeldungen und ähnlichen Angelegenheiten ununterbrochen von Klägern belogen werden, ohne Probleme damit zu haben. Ich kann damit nicht umgehen. Belogen zu werden, widerspricht meinen Prinzipien.
Ich möchte auch betonen, dass es heutzutage in vielen Fällen eine Zumutung ist, mit Arbeitnehmern zusammenzuarbeiten. Viele Mitarbeiter wissen nicht, was sich gehört und was nicht. Sie nehmen den Arbeitsplatz nicht ernst und schätzen ihn nicht. Für einen Arbeitgeber ist es heute eine echte Herausforderung, Personal einzustellen.
Gängige Arbeitsmoral verbaut Zukunft für Startups
Meine Frau und ich blicken mit großer Sorge und Unverständnis auf die aktuelle Entwicklung, da wir als selbstständige und verantwortungsvolle Unternehmer mit 16 GmbHs, vier Aktiengesellschaften, zwei Holdings und einer Zentrale auf 20.000 Quadratmetern Fläche tätig sind. Viele unserer Unternehmen befinden sich in der Gründungsphase. Aufgrund der aktuellen Sozialpolitik, die von vielen Arbeitnehmern rücksichtslos ausgenutzt wird, sowie der wirtschaftlichen Lage in Deutschland sehen wir jedoch keine vielversprechende Zukunft für den weiteren Aufbau dieser jungen Unternehmen.
Die wirtschaftliche Misere Deutschlands spiegelt sich auch auf den internationalen Kosmetikmessen und Kongressen wider, auf denen ich jedes Jahr weltweit unterwegs bin. Was mir die letzten Jahre bereits aufgefallen ist, in diesem Jahr aber besonders extrem. Auf den großen Messen sind 2.000 bis 4.000 Aussteller mit ihren Ständen vertreten. Rund 250.000 Gäste strömen in die Messehallen, um sich dicht gedrängt über Trends und Neuigkeiten zu informieren. Nur die deutschen Messestände sind stets leer. Das liegt daran, dass die deutschen Produkte einfach nicht mehr wettbewerbsfähig sind und von keinem Land dieser Welt angenommen werden. Keiner interessiert sich mehr für Kosmetikprodukte Made in Germany und so verzeichnen die großen internationalen Kosmetikmessen auch nur noch ein oder höchstens zwei Prozent deutsche Aussteller.
Zeugnis oder Täuschung?
Die Vertreter der Arbeitsgerichte als Teil des gemeinschaftlichen Gesundheitssystems sollten auch ein Interesse daran haben, dessen Erhalt und wirtschaftliche Stabilität zu sichern und eine Kostenexplosion im Sinne des Gemeinwohls zu verhindern. Fehlzeiten von Arbeitnehmern sollten von Ihnen weder toleriert noch gefördert werden. Es ist zudem bemerkenswert, dass Arbeitsgerichte grundsätzlich jedem Arbeitnehmer ein gutes Arbeitszeugnis zusprechen. Doch wenn Fehlzeiten die Arbeitsleistung erheblich übersteigen, wie soll der Arbeitgeber dann im Zeugnis etwas Positives beurteilen? Wenn ein Auszubildender stiehlt, lügt, sich krankmeldet und ihm laut Gericht sowohl das Monatsgehalt als auch trotz allem ein gutes Zeugnis zustehen, wie soll ich ihm das ausstellen und warum?
Die auferlegte „Pflicht“ des Arbeitgebers, bei minderer Leistung oder gravierendem Fehlverhalten ein gutes Zeugnis auszustellen, zwingt den Arbeitgeber zu falschen Angaben, was einer Falschaussage gleichkommt.
Was vor deutschen Gerichten verboten ist – nämlich die Falschaussage –, wird dem Arbeitgeber vom Arbeitsgericht in vielen Fällen als Pflicht auferlegt. Dadurch wird der nächste Arbeitgeber gezwungen, den Mitarbeiter als guten Mitarbeiter einzuschätzen, obwohl dieser ihm voraussichtlich ebenfalls wirtschaftlichen Schaden zufügen wird. Die widersprüchlichen Entscheidungen der Gerichte erschweren es mir und anderen Arbeitgebern, sich an den rechtlichen Vorgaben zu orientieren und sich bei
(Bild oben: Top-Feedback trotz mangelnder Leistung? Quelle: pixabay)
weiteren Kündigungen rechtskonform zu verhalten. Als Arbeitgeber mit Verantwortung für über 180 Angestellte und jahrelanger Erfahrung weiß ich genau, wovon ich spreche. Trotz eines vollen Terminkalenders werde ich in Zukunft bei jeder Gerichtsverhandlung persönlich anwesend sein, auch wenn meine Frau und ich in der Vergangenheit negative Erfahrungen gemacht haben. Ein Vorsitzender Richter sprach im Beisein meiner Anwälte herablassend über mich, und in einer anderen Verhandlung versuchte eine Richterin auf aggressive Weise, meine Frau zu einem Vergleich zu drängen. Dieses Verhalten war für uns völlig unangemessen.
Es ist mir aufgefallen, dass bei den Gerichtsverhandlungen fast ausschließlich Deutsche anwesend sind, oft Rechtsanwälte, die versuchen, mich als Südländer zu provozieren. Diese Rechtsanwälte scheinen sich Vorteile bei den Gerichtsverhandlungen zu erhoffen, indem sie mich vor den Richtern in ein schlechtes Licht rücken. Ich verstehe nicht, warum einige Richter dieses Verhalten tolerieren.
Schluss mit Vergleichen „um des lieben Friedens Willen“
Ich bin fest entschlossen, mich nicht mehr zu einem Vergleich drängen zu lassen. Ich habe in den vergangenen Monaten mehrere Gerichtsverhandlungen verloren, bei denen ich mir zu 100 Prozent sicher war, dass die Arbeitnehmer nicht krank waren. Ich werde in allen Fällen in Berufung gehen, auch weil die Richter mich – nach meiner Meinung – haben verlieren lassen, weil ich keinen Vergleich eingegangen bin. Selbst wenn ich wieder verlieren sollte, werde ich dieses Risiko eingehen und ein Zeichen setzen, dass man neue Wege einschlagen muss, bevor die deutsche Wirtschaft komplett den Bach runtergeht. In 15 Jahren habe ich keine Verhandlung beim Arbeitsgericht verloren, weil ich immer dem Vergleich zugestimmt habe. Aber das sehe ich nicht mehr ein, weil diese ganzen Vergleiche widersprüchlich sind. Alle Vergleiche, die wir eingegangen sind, waren komplett widersprüchlich wie auch die Urteile! Ein Arbeitgeber hat keine Chance, eine Verhandlung zu gewinnen. Wie ich auch von meinem Anwalt erfahren habe, der sich seit 20 Jahren mit Arbeitsrecht befasst, gewinnt er von 100 Fällen einen minimalen Prozentsatz und sonst handelt es sich um Vergleiche.
Also zusammengefasst enden 80 bis 90 Prozent mit einem Vergleich, die anderen Fälle gewinnt in der Regel der Arbeitnehmer und in den seltensten Fällen gewinnt auch einmal ein Arbeitgeber. Aber diese Fälle sind so verschwindend gering, dass man einfach sagen kann: Der Arbeitgeber verliert immer vor dem Arbeitsgericht. Eigentlich hätten die deutschen Arbeitsgerichte den Titel „Arbeitnehmergerichte“ verdient.
Trotz meines vollen Terminkalenders werde ich also versuchen, bei jeder Gerichtsverhandlung persönlich anwesend zu sein. Die Vergleiche und die steigende Zahl an Krankmeldungen haben meinen Firmen einen jährlichen Schaden von 400.000 Euro zugefügt.
Weltweit leiden Menschen an schmerzhaften Krankheiten, weil sie sich keine Ärzte leisten können oder es keine Gesundheitsvorsorge gibt. Hier in Deutschland wird das Gesundheitssystem jedoch missbraucht. Das widerspricht meiner Einstellung, und deshalb werde ich mich persönlich dafür einsetzen, dieses Verhalten zu unterbinden. Die Gemeinschaft leidet unter denjenigen, die das Gesundheitssystem in Deutschland ohne Grund in Anspruch nehmen, und denen, die ihnen mit unbegründeten Krankschreibungen helfen. Die Krankenkassen unternehmen nichts dagegen, weil sie Angst haben, Mitglieder zu verlieren. Stattdessen erhöhen sie die Beiträge, bis das System kollabiert.
In eigener Sache
Zum Abschluss möchte ich erklären, warum es meiner Frau und mir so wichtig ist, sich kritisch mit den relevanten Themen unserer Zeit auseinanderzusetzen und diese Kritik öffentlich zu machen. Meine Frau ist hochbegabt, spricht mehrere Sprachen fließend und ist eine erfolgreiche Unternehmerin mit einem klaren Blick für das Wesentliche. Ich bin in Deutschland geboren, mein Vater war Helmut Reinshagen, ein Schriftsteller und Verfasser moderner Lyrik. Der kritische Blick auf das Zeitgeschehen wurde mir sozusagen in die Wiege gelegt. Gemeinsam mit meiner Frau wünsche ich mir, dass mehr Menschen diesen „Blick über den Tellerrand hinaus“ wagen, um das gesellschaftliche Leben, den demokratischen Rechtsstaat und den Wirtschaftsstandort Deutschland aufrechtzuerhalten und für mehr soziale Verantwortung zu sorgen.
Es ist zunehmend unverständlich, dass Arbeitgeber heute offenbar alles hinnehmen müssen: Diebstahl, Beleidigungen, Nötigung, Lügen, Ausreden, Tricksereien, Mobbing und hohe Ausfallzeiten. In einem Rechtssystem, in dem der Arbeitgeber immer das Nachsehen hat, ist das System nicht gerecht. Und so habe ich beschlossen, gemeinsam mit Journalisten ein Buch zu schreiben, das vom Niedergang der deutschen Wirtschaft handelt. Die deutsche Wirtschaft geht unter anderem den Bach runter, weil die Parteien in Deutschland nicht mehr zeitgemäß sind. Nehmen wir als Beispiel die Sozialdemokraten, denen es vor rund 100 Jahren wichtig war, dem totalen Kapitalismus ein Ende zu setzen. Doch inzwischen haben die Arbeitnehmer mehr Rechte als die Arbeitgeber und das Sozialsystem wird gnadenlos ausgebeutet – das sind unter anderem Gründe, weshalb die deutsche Wirtschaft so massiv krankt. Als Gesellschafter mehrerer Holdings und Aktiengesellschaften habe mich entschlossen, dem etwas entgegenzusetzen.
Gemeinsam stark – machen Sie mit!
Wenn auch Sie meine Erfahrungen, Gedanken und unseren Protest für mehr Arbeitgeberrechte und ein gerechtes Sozialsystem teilen, lade ich Sie ein, uns bei unseren friedlichen Kundgebungen zu unterstützen!
Über weitere aktuelle Entwicklungen, friedliche Kundgebungen und den Erfolg unseres friedlichen Protests für mehr Arbeitgeberrechte bei Gericht halten wir Sie auf dieser Seite auf dem Laufenden!
Ihnen allen eine erfolgreiche Woche!

Düsseldorf am Donnerstag, 18.03.2025 und Mittwoch von 8:00 bis 8:30 Uhr am Arbeitsgericht Düsseldorf
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